Nach Unfall mit gestohlenen PKW – Jugendlicher auf frischer Tat festgenommen

Symbolfoto: © Christian Licha

Haßfurt, Lkr. Haßberge. In der Zeit von Sonntag bis Dienstag sind zwei Pkw, die auf dem Parkplatz des Krankenhauses abgestellt waren, angegangen worden. Der zunächst Unbekannte hatte die zugehörigen Fahrzeugschlüssel zuvor aus einer Garderobe entwendet. Aus einem Fahrzeug stahl der Täter Bargeld, einen weiteren Pkw entwendete dieser in der Nacht auf Dienstag und ließ das Fahrzeug verunfallt in einem Straßengraben zurück. Beim erneuten Versuch am Dienstagabend in ein abgestelltes Fahrzeug zu gelangen, nahm die Polizei einen 16-jährigen Tatverdächtigen fest.

Am Sonntagabend wurde der Haßfurter Polizei zunächst der Diebstahl eines Pkw- Schlüssels sowie des zugehörigen VW Polo mitgeteilt, der zu dieser Zeit auf dem Parkplatz des Krankenhauses abgestellt war. Der Autoschlüssel konnte später in einer Garderobe des Krankenhauses gefunden werden. Der VW selbst war an anderer Stelle des Parkplatzes abgestellt worden. Aus dem Fahrzeug hatte der bis dato Unbekannte 25 Euro Bargeld entwendet.

Am frühen Dienstagmorgen, gegen 02.00 Uhr, wurde ein zurückgelassener, verunfallter Ford Ka im Straßengraben der Staatsstraße 2275 im Bereich Königsberg in Bayern gemeldet. Auch dieses Fahrzeug war zuvor auf dem Parkplatz des Krankenhauses in Haßfurt abgestellt und dort entwendet worden. Ebenso war der zugehörige Fahrzeugschlüssel aus einer Garderobe der Klinik gestohlen worden. Der Unfallschaden an dem Fahrzeug beträgt mehrere tausend Euro.

Am frühen Dienstagabend, gegen 17.00 Uhr, nahmen Beamte der Polizeiinspektion Haßfurt und der Zentralen Einsatzdienste Schweinfurt einen 16-Jährigen auf dem Krankenhausparkplatz fest, als dieser sich Zugang zu einem Audi verschaffen wollte. Auch hier war der zugehörige Fahrzeugschlüssel zuvor aus einer Garderobe entwendet worden.

Der Jugendliche wurde im Anschluss zur Dienstelle gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen übergaben die Beamten den 16-Jährigen in die Obhut seiner Eltern. Dieser wird sich u. a. wegen des dringenden Verdachts des Diebstahls im besonders schweren Fall verantworten müssen.