Haßfurt, Lkr. Haßberge. Am Mittwochmorgen wurde die Freiwillige Feuerwehr Haßfurt zu einem Zimmerbrand in die Rotkreuzstraße alarmiert. Der Brand im Untergeschoss eines Mehrfamilienhauses war schnell unter Kontrolle. Eine Person hatte sich selbst in Sicherheit bringen können. Sechs weitere wurden durch die Feuerwehr aus dem verrauchten Gebäude gerettet. Zwei Personen wurden vom Rettungsdienst versorgt.
Um 4:42 Uhr wurden die Feuerwehren aus Haßfurt und Sylbach unter dem Stichwort „B3 – Person in Gefahr“ von der Integrierten Leitstelle (ILS) Schweinfurt alarmiert. In der Erstmeldung hieß es, dass mehreren Personen der Fluchtweg durch Brandrauch abgeschnitten sei. Bei Eintreffen der ersten Einheiten drang dichter Rauch aus der Haustür des Mehrfamilienhauses. Eine Person hatte sich bereits selbstständig ins Freie begeben und wurde vom Rettungsdienst versorgt. Eine weitere konnte über einen Nebeneingang evakuiert werden. Eine vierköpfige Familie hatte sich auf ihren Balkon begeben.
Ein Atemschutztrupp wurde zur Brandbekämpfung und Menschenrettung ins Untergeschoss geschickt. Dieser konnte den Brand schnell lokalisieren und löschen. Ein weiterer Atemschutztrupp suchte das verrauchte Treppenhaus und die Obergeschosse nach Personen ab. Dieser traf in einer der Wohnungen eine Person an und führte sie mit einer Brandfluchthaube über das Treppenhaus ins Freie, ehe sie vom Rettungsdienst versorgt wurde. Die Familie auf dem Balkon wurde mittels tragbarer Leiter gerettet. Insgesamt waren damit alle sieben Bewohner des Gebäudes in Sicherheit.
Ein weiteres Problem stellte für die insgesamt rund 30 Einsazkräfte eine vom Feuer beschädigte Wasserleitung im Gebäude dar. Um den weiteren Eintritt von Wasser zu stoppen, wurde der Hausanschluss geschlossen. Das bereits ausgetretene Wasser wurde mittels Tauchpumpe und Wassersauger aufgenommen.
Nach ersten Ermittlungserkenntnissen der Kriminalpolizei Schweinfurt ist das Feuer in einer Kellerwohnung des Wohnhauses durch unsachgemäßen Umgang mit einer Kerze ausgebrochen. Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung ergaben sich nicht. Insbesondere durch Rußbildung entstanden Schäden, die ersten Schätzungen zufolge in einem niedrigen fünfstelligen Bereich liegen. Die Wohnung, in der das Feuer mutmaßlich ausgebrochen ist, ist bis auf Weiteres unbewohnbar.