Uneinsichtig und aggressiv: Nach verbotenem Treffen in Wohnung Ermittlungen wegen mehrerer Straftaten

Symbolfoto: © Christian Licha

Ebern, Lkr. Haßberge. Nachdem sich zwei Männer und zwei Frauen im Alter von 26 bis 35 Jahren am Dienstag in einer Wohnung in der Geschwister-Scholl-Straße zum Kartenspielen getroffen haben, wird gegen die beiden nicht in der Wohnung lebenden Personen nun auf Grund eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt. Die anwesenden Personen verhielten sich bereits zu diesem Zeitpunkt äußert uneinsichtig und aggressiv.

Als die Streife der Eberner Polizei ihre Arbeit beendet hatte und nicht mehr vor Ort war, ging der 31-jährige Wohnungsinhaber wutentbrannt zur Wohnung seiner Nachbarin. In der Annahme, dass diese die Polizei verständigt hatte, klopfte er an der Tür und gab sich hierbei als Polizeibeamter aus. Als sich die Tür öffnete, versuchte er gewaltsam in die Wohnung einzudringen, der Lebensgefährte der Nachbarin konnte dies jedoch verhindern. Anschließend beleidigte der 31-Jährige die beiden massiv.

Die Beamten der Polizeiinspektion Ebern begaben sich daraufhin zurück zur Wohnung und nahmen den 31-Jährigen auf Grund seines aggressiven Verhaltens und da davon auszugehen war, dass er sich nicht beruhigt, für die Nacht in Gewahrsam. Gegen ihn wird nun auch noch wegen Beleidigung, Amtsanmaßung, Hausfriedensbruch und Nötigung ermittelt.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Dienstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgt stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen beläuft sich

  • im Bereich Main-Rhön auf etwa 50 Fälle,
  • im Bereich Mainfranken auf rund 60 Fälle,
  • am Bayerischen Untermain auf knapp 50 Fälle.

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!