Gädheim / Ottendorf, Lkr. Haßberge. Mit einem außergewöhnlichen Antrag musste sich der Gädheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag befassen. Ein Ottendorfer Einwohner beklagte, dass die Sirene auf dem Dach der alten Schule zu laut sei und wünschte sich Abhilfe.
In seinem Schreiben führte der Familienvater an, dass der Grund für die jetzige Beantragung, „nach jahrzehntelanger beschwerdeloser Duldung des Sirenenlärms“, die Geburt seines Kindes im vergangenen Jahr sei. Da seine Wohnung in unmittelbarer Nähe des Sirenenstandortes liegt, befürchtet der Vater, dass sein Sohn Gehörschäden erleidet, zumal er noch „nicht in der Lage ist, selbstständig seine Ohren zuzuhalten“. Im Antrag heißt es: „Als Vater sehe ich mich daher in der Pflicht möglichen Schaden von meinem Sohn abzuwenden“. Ebenso wird die gestiegene Häufigkeit der Sirenenalarmierung im Vergleich zur Kindheit des Antragstellers angeführt.
Die Sirene auf dem gemeindlichen Gebäude ist eine Standardausführung vom Typ E 57, die sich sehr häufig auf Deutschlands Dächern findet und nach allgemeiner Beschreibung mit einer Lautstärke von 101 dB(A) in 30 Meter Entfernung heult. Vor einiger Zeit organisierte Bürgermeister Peter Kraus, der sich schon länger mit diesem Anliegen beschäftigt, eine Schalldruckmessung mit professionellem Equipment. Dabei stellte sich heraus, dass im Garten der Familie, direkt vor deren Wohnzimmerfenster in einer Entfernung von etwa zehn bis 15 Metern Luftlinie zur Sirene, die Lautstärke 112,2 dB(A) beträgt.
Die unterschiedlichen rechtlichen Sachverhalte, die der Antragsteller in seinem Schreiben aufführt, können letztlich juristisch nicht abschließend überprüft werden, sagte Bürgermeister Peter Kraus. Gerade die Interpretierung einer Aussage, die das Bayerische Innenministerium getroffen hat, wird angezweifelt. Dazu wird Antrag ausgeführt, dass das Schutzgut der Allgemeinheit höher zu bewerten sei als das Schutzgut des Einzelnen, wenn die Lautstärke unterhalb einer Zumutbarkeitsgrenze von 97 dB(A) liege. Im Umkehrschluss folgert der Ottendorfer Bürger daraus, dass die Gemeinde die Lautstärke der Sirene vor seinem Wohnzimmerfenster von 112,2 dB(A) auf 97 dB(A) reduzieren müsse oder dass er eine Versetzung der Sirene verlangen könne.
Zu den zahlreichen Lösungsvorschlägen im Antrag sagte Bürgermeister Peter Kraus, dass nach Auskunft einer Fachfirma eine Drosselung des aktuell verbauten Sirenentyps technisch nicht möglich ist. Um eine notwendige Größe einer neuen, elektronischen Sirene bestimmen zu können, ist eine Messung und Standortanalyse durch eine Fachfirma notwendig. Ob die aufgeführten (kleineren) Sirenengrößen tatsächlich ausreichend sind, ist aktuell eine bloße Vermutung des Antragstellers, so Kraus. Ein vorgeschlagenes Tiefersetzen der Sirene auf der alten Schule, würde die Ausbreitung des Sirenensignals komplett verändern. Der gesamte nördliche Bereich des Ottendorfer Altortes würde so, zumindest bei bestimmten Windverhältnissen, nur sehr wenig bis gar nichts mehr von der Sirenenalarmierung mitbekommen. Auch eine Versetzung der aktuellen Sirene macht keinen Sinn, denn die bestehende Sirene ist rund 50 Jahre alt. Laut Einschätzung einer Fachfirma kann das dazu führen, dass Teile der Sirene beim Abbau beschädigt werden, wobei Ersatzteile nur noch schwierig zu beschaffen sind. Eine Alarmierung der Feuerwehr über digitale Funkmeldeempfänger ist aus mehreren Gründen schwierig, erklärte der Bürgermeister. Zum Einen möchten nicht alle Feuerwehrleute einen solchen Funkmeldeempfänger mit sich herum tragen, zum Anderen liegen die Kosten pro Stück bei rund 350 Euro. Somit läge die Investition bei einem vergleichbaren Betrag wie für eine neue Sirene, eine Förderung für Funkmeldeempfänger gibt es aktuell aber nicht. Auch eine reine Handyalarmierung ist aktuell rechtlich nicht möglich. Außerdem muss die Gemeinde ohnehin eine Sirene zum Bevölkerungsschutz vorhalten.
Die Gemeinderatsmitglieder vertraten die Auffassung, dass nun mal alle Bürger, egal in welchem Ort, mit Sirenen leben müssen und lehnten einstimmig den Antrag ab. Bürgermeister Peter Kraus fügte hinzu, dass ihm auch kein Gerichtsurteil bekannt sei, nachdem eine Gemeinde eine Sirene abbauen oder die Lautstärke reduzieren müsse, selbst dann nicht, wenn Grenzwerte etwa durch bauliche Gegebenheiten überschritten werden. Im Übrigen habe sich der Standort auf dem Dach der alten Schule seit vielen Jahrzehnten bewährt, so die Stimmen im Gemeinderat.