Verstärkte Polizeipräsenz an Halloween – Verhaltenshinweise bei „Horror-Clowns“

Symbolfoto: © Christian Licha

UNTERFRANKEN. Nur noch wenige Tage bis Halloween, das heißt für die Polizei Unterfranken vor allem in der Nacht vor Allerheiligen wieder verstärkt präsent sein. Bei Vandalismus, Sachbeschädigung oder dem übertriebenen Erschrecken von Unbeteiligten hört der Spaß jedoch auf – und schnell steht eine Straftat mit allen rechtlichen Konsequenzen im Raum.

Die Unterfränkische Polizei appelliert daher an die Feiernden, die Grenze zwischen Streichen und strafbarem Handeln nicht zu überschreiten. Denn wenn aus harmlosen Scherzen Straftaten werden, hört der Spaß auf. Viele Streiche sind schlichtweg Sachbeschädigungen – und das kann die Polizei nicht tolerieren. Wer Häuser und Autos mit Eiern bewirft, Wände besprüht oder Briefkästen mit Feuerwerkskörper in die Luft sprengt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.

Im Vorfeld sollten Eltern mit ihren Kindern über erlaubte Späße sprechen, ganz klar die Grenzen erläutern und auch Konsequenzen bei überzogenen Streichen oder übermäßigem Alkoholkonsum aufzeigen. Aus polizeilicher Sicht ist es gerade in dieser Nacht wichtig, Kinder und auch Jugendliche im Auge zu behalten. Insbesondere die Jüngeren sollten durch einen Erwachsenen auf ihren Süßigkeitentouren begleitet werden.

Die Unterfränkische Polizei wird deshalb auch dieses Jahr wieder verstärkt im Einsatz sein, um so strafbarem Handeln entgegenzuwirken und allen friedlichen Feiernden ein fröhliches Halloween zu ermöglichen.

Ein besonderes Augenmerk wird die Polizei in diesem Jahr auf die sogenannten „Horror-Clowns“ haben. Die Kunst des Clowns ist es Menschen zum Lachen zu bringen und nicht Angst und Schrecken zu verbreiten. Bei den „Horror-Clowns“ handelt es sich um maskierte Straftäter, die konsequent von der Polizei z. B. wegen Körperverletzung, Nötigung oder Bedrohung angezeigt werden. Auch ein schwerer Schock oder eine psychische Belastungsreaktion genügt unter Umständen, um den Tatbestand der Körperverletzung zu erfüllen.

In Bezug auf die sogenannten „Horror-Clowns“ gibt das Polizeipräsidium Unterfranken folgende Verhaltenshinweise:

– Sprechen Sie mit ihren Kindern und Bekannten über das Thema.
– Sollten entsprechende Meldungen in den sozialen Medien verbreitet werden, überprüfen Sie diese zuerst auf ihren Wahrheitsgehalt (Quelle, Nachweise, Querverweis).
– Verbreiten Sie offensichtliche Falschmeldungen nicht weiter.
– Behalten Sie bei Sichtung eines Horror Clowns die Ruhe und bleiben sie gelassen. In der Regel sucht der Mensch hinter der Maske nicht die Konfrontation, sondern möchte lediglich erschrecken.
– Bringen Sie Distanz zwischen sich und den Täter, rufen Sie laut um Hilfe.
– Wählen Sie sofort die 110 und verständigen den Notruf der Polizei über Ihre Wahrnehmung.
– Fordern Sie Passanten auf Ihnen zu helfen
– Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den Clown zu stellen. Dieses ist Aufgabe der Polizei

Das Polizeipräsidium Unterfranken wünscht allen Feiernden ein schönes Halloweenfest, den Kindern viel Süßes und allen wenig Saures.