FFP2-Pflicht auch in Wertstoffhöfen und Landratsamt – Hilfsbedürftige erhalten Masken gratis per Post

Auch in den Wertstoffhöfen im Landkreis Haßberge gilt ab 18. Janur eine FFP2-Maskenpflicht. Foto: © Christian Licha

Landkreis Haßberge. Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass ab Montag, 18. Januar, beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr wie Busse und Bahnen (einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen) eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gilt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben ausgenommen.

Das Landratsamt Haßberge gleicht sich dieser Regelung an und erlässt daher für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes sowie in allen weiteren Dienstgebäuden ebenfalls eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Diese Regelung gilt auch für das Kreisabfallzentrum und in den Wertstoffhöfen.

Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz der Besucher als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes. „Wir schließen uns der FFP2-Maskenpflicht an, um den Amtsbetrieb in der derzeitigen Krise weiterhin aufrechtzuerhalten. Gerade auch mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich mit der Bekämpfung der Pandemie beschäftigt sind, etwa in der Kontaktermittlung, ist diese Entscheidung das einzig Richtige“, betont Landrat Wilhelm Schneider.

Die bayerische Staatsregierung hat angekündigt, insgesamt 2,5 Millionen FFP2-Masken für hilfsbedürftige Menschen gratis zur Verfügung zu stellen. Damit sollen soziale Härten abgefedert werden. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Jeder, der im Landkreis Haßberge leistungsberechtigt ist, das sind rund 2000 Menschen – erhält nächste Woche per Post fünf Schutzmasken gratis zugeschickt. Sie müssen sich also selbst um nichts kümmern.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab Montag, 18. Januar, für das Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr wie Busse und Bahnen (einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen). Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat aber für die ersten Tage einen Verzicht auf Strafen angekündigt. Demnach wird es „eine Kulanzwoche“ geben. Nach einer Woche dann sollen bei Verstößen Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Deren Höhe ist noch offen.

Des Weiteren erwartet das Landratsamt Haßberge in der nächsten Woche eine Lieferung von FFP2-Schutzmasken, die über die Kommunen sehr zeitnah an pflegebedürftige Angehörige verteilt werden sollen. Voraussichtlich ab der 4. Kalenderwoche (Montag, 25. Januar) können pflegende Angehörige die FFP2-Schutzmasken in der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort der pflegebedürftigen Person kostenfrei abholen. Das Landratsamt wird rechtzeitig darüber informieren, wann die Masken in den Kommunen abgeholt werden können. Jeder Hauptpflegeperson sollen auf diesem Weg drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden. Als Nachweis reicht es, ein Schreiben der Pflegekasse vorzuzeigen, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht. Die Schutzmasken stammen aus dem Bestand des Pandemielagers, das durch Ersatzbeschaffungen wieder entsprechend aufgefüllt wird.

Weil es Schutzmasken in unterschiedlichsten Ausführungen und Kennzeichnungen gibt, weist das Landratsamt Haßberge darauf hin, dass KN95-Masken vergleichbar mit FFP2-Masken sind. Die abweichende Bezeichnung hängt mit den weltweit unterschiedlichen Zertifizierungs- und Zulassungsanforderungen zusammen. Die Filterleistungen der Filtrierenden Halbmaske KN 95 ist > 95 % und ist daher gleichwertig wie eine FFP2-Maske.