„Sie können sich auch in diesen schwierigen Zeiten rund um die Uhr auf Ihre unterfränkische Polizei verlassen!“
Die unterfränkische Polizei ist auf die Herausforderungen der Corona-Epidemie vorbereitet und gewährleistet auch weiterhin das hohe Maß an Sicherheit, für das sie steht. „In unseren zahlreichen Dienststellen haben wir bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt, um – wie gewohnt – stets da zu sein, wenn Sie uns brauchen“, teilt Pressesprecher Philipp Hümmer vom Polizeipräsidium Unterfranken in einer Pressemitteilung mit.
Einsatzfähigkeit rund um die Uhr gewährleistet – Organisatorische Maßnahmen
Die Einsatzfähigkeit der unterfränkischen Polizei zum Schutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist rund um die Uhr gewährleistet.
Die unterfränkische Polizei hat diesbezüglich frühzeitig alle erforderlichen Maßnahmen ablauforganisatorisch, dienstbetrieblich und einsatztaktisch, sowie zur Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen. Dazu gehören neben der Verfügbarkeit medizinischer Schutzausrüstung im Bedarfsfall auch im Hinblick auf die Arbeitszeiten modifizierte Schichtpläne, um dienststellenintern die Gruppenkontakte zu minimieren. Die Modifizierung erfolgt dabei stets angepasst auf regionale Besonderheiten der einzelnen Inspektion oder Station.
Enge Zusammenarbeit der Behörden
Die unterfränkische Polizei steht in engem und ständigem Kontakt und Austausch mit den zuständigen Stellen des Gesundheitswesens und den örtlichen und überörtlichen Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK), um unverzüglich und ganzheitlich koordiniert in enger Abstimmung auf jegliche Lageveränderungen besonnen, aber zielgerichtet und entschlossen reagieren zu können.
Polizeiliche Kontrollen der Allgemeinverfügung
Zum Schutz der Bevölkerung hat die Bayerische Staatsregierung am 16.03.2020 den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen und gleichzeitig eine für jedermann verbindliche Allgemeinverfügung erlassen, die zahlreiche Einschränkungen für das öffentliche Leben zur Folge hat. Die unterfränkische Polizei appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, sich an die Bestimmungen zu halten, die dem Gemeinwohl und der Gesunderhaltung aller dienen.
Darüber hinaus ist es allerdings auch die gesetzliche Aufgabe der unterfränkischen Polizei, die in der Allgemeinverfügung enthaltenen Beschränkungen und Verbote zu überprüfen: „Unsere Einsatzkräfte werden dabei zwar mit Augenmaß, aber auch konsequent vorgehen“.
Die unterfränkische Polizei hat am Mittwoch, mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei, begonnen die Einhaltung der erlassenen Beschränkungen, Betriebsuntersagungen und Veranstaltungsverbote zu überwachen und zu kontrollieren.
Konkret kam es in diesem Zusammenhang zu rund 60 Polizeieinsätzen. So mussten beispielsweise Platzverweise auf Spiel- und Fußballplätzen oder auch bei Grillfeiern am Main ausgesprochen werden. Oftmals rückten Streifen jedoch auch aufgrund Mitteilungen von Bürgern aus, die z.B. Personen in Geschäften wahrgenommen hatten. Dabei handelte es sich jedoch um Mitarbeiter, so dass Maßnahmen nicht erforderlich waren.
Viele handeln vorbildlich – einzelne Verstöße in Gaststätten
Die unterfränkische Polizei hat festgestellt, dass sich am Mittwoch sehr viele betroffene Gewerbetreibende vorbildlich an die Verbote hielten. In Einzelfällen stellten Streifen fest, dass sich z.B. Gaststätten nicht an die erlassenen Betriebsuntersagungen gehalten und Gäste bewirtschaftet haben. Für die Betreiber hat dies nun eine Strafanzeige zur Folge.
Die unterfränkische Polizei appelliert in diesem Zusammenhang erneut an die Vernunft aller Bürger:
Halten Sie sich an die für alle verbindliche Allgemeinverfügung! Es ist zu unser aller Schutz!
Besuchsverkehr auf Polizeidienststellen
Selbstverständlich ist jederzeit ihre regionale Polizeidienststelle nach wie vor geöffnet. Wenn sie sich jedoch unsicher sind, ob ihr Anliegen zwingend einen persönlichen Besuch auf der Dienststelle erfordert oder sie von sich aus einen Besuch vermeiden wollen, so können sie sich als Service gerne vorab telefonisch bei ihrer Dienststelle melden und das weitere Vorgehen besprechen und vereinbaren. Dazu haben wir Ihnen alle telefonischen Erreichbarkeiten unter folgendem Link zusammengestellt: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/wir/organisation/dienststellen/index.html/2119
Möglichkeit zur Erstattung einer Online-Strafanzeige
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Möglichkeit der Onlineanzeige bei den Delikten Betrug mittels Online-Auktion, Fahrraddiebstahl, Fahrradunterschlagung, Sachbeschädigung an einem Fahrrad, Diebstahl von Teilen an einem Fahrzeug, Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kraftfahrzeug und Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug hinweisen.