Haßfurt: Taxi- und Mietwagengutscheine sollen Mobilität erhöhen

Haßfurt stärkt die Mobilität von älteren und gehbehinderten Menschen und gibt ab Oktober Taxi- und Mietwagengutscheine aus, mit denen der Fahrpreis um 50 Prozent reduziert werden kann. Symbolfoto: © Christian Licha

Haßfurt, Lkr. Haßberge. Ganz stolz zeigte sich Bürgermeister Günther Werner, als der Beschluss in der Stadtratssitzung am Montag einstimmig gefasst wurde. Alle Fraktionen begrüßten das neue Projekt, das insbesondere älteren Menschen und Menschen mit Gehbehinderung mehr Mobilität verleihen soll. Mit der zunächst befristeten Einführung einer Testphase für die Ausgabe von Taxi- und Mietwagengutscheinen hat die Stadt Haßfurt eine Vorreiterrolle in der Region übernommen.

Da der öffentliche Personennahverkehr im Stadtgebiet, gerade bei der Anbindung der Stadtteile sowie der Gewerbegebiete, noch nicht besonders gut ausgeprägt ist, stellt das Fahren mit dem Taxi grundsätzlich eine vertretbare Alternative dar. Allerdings fallen, insbesondere für Einzelfahrten, deutlich höhere Kosten als im ÖPNV an, so dass beispielsweise finanziell schlechter gestellte Personen davon häufig Abstand nehmen. Die Flexibilität der Senioren sowie der Menschen mit begrenzter Mobilität ist deshalb bei so alltäglichen Vorhaben wir Arztbesuchen, Einkaufen oder der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen stark eingeschränkt. “Chancengleichheit beim Zugang zur Mobilität sollte in unserer heutigen Gesellschaft jedoch eine Selbstverständlichkeit sein”, stellte Bürgermeister Werner heraus.

Diesem Ziel möchte die Stadt Haßfurt durch die Ausgabe von Taxi- und Mietwagengutscheinen ein Stück weit näher kommen. In einer zunächst auf 15 Monate befristeten Versuchsphase sollen Erfahrungen mit der Ausgabe und Inanspruchnahme dieser Gutscheine gesammelt werden. Die Versuchsphase soll am 1. Oktober 2020 beginnen und am 31. Dezember 2021 enden. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf diesen Zeitraum beschränkt. In der Testphase soll auch geprüft werden, inwieweit das Papiermodell durch eine digitale Form ersetzt werden kann.

Gutscheine können von Senioren ab dem vollendeten 70. Lebensjahr oder von Menschen mit Gehbehinderung (Schwerbehinderten-Ausweis mit den Merkzeichen H oder G oder aG) genutzt werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt Haßfurt oder einem der Stadtteile haben. Der Erwerb der Gutscheine kann auch durch Dritte erfolgen, zum Beispiel als Geschenk. Im Wert von 5 und 10 Euro  werden sie in der Tourist-Info mit 50 Prozent Ermäßigung verkauft. Das heißt, man zahlt für einen Fahrpreis von beispielsweise 10 Euro, tatsächlich nur 5 Euro. Je Kaufvorgang ist die Ausgabe der Gutscheine auf einen Gesamtwert von 50 Euro beschränkt. Das Taxiunternehmen rechnet den vollen Gutscheinwert auf den Fahrtpreis an und diesen dann einmal monatlich mit der Stadt Haßfurt ab. Es prüft bei der Bezahlung bei Bedarf kurz die Berechtigung der Person, welche ihre Fahrt mit dem Gutschein bezahlt, zum Beispiel durch Personalausweis oder Schwerbehinderten-Ausweis. Ebenso gelten die Gutscheine für Rollstuhltaxi-Fahrten, nicht jedoch für andere Dienstleistungen des jeweiligen Unternehmens.

Die Gutscheine gelten für das gesamte Gebiet der Stadt Haßfurt einschließlich der Stadtteile, jedoch nicht darüber hinaus. Sollten mehrere Personen gemeinsam Taxi fahren reicht es, wenn die berechtigte Person dabei ist und die Fahrt auch bezahlt. Pro Fahrt können höchstens Gutscheine im Wert von 10 Euro eingelöst werden, jedoch ohne Anspruch auf Wechselgeld.

Mit den Taxi- und Mietwagenunternehmen Emin Nayir (Haßfurt), Anja Gaukler (Haßfurt/Prappach) und Alexander Pfaff (Zeil) wurden bereits schon entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Weitere regionale Taxi- und Mietwagenunternehmen werden von der Stadt über das Projekt informiert und ihnen die Teilnahme freigestellt.

Um die Kosten für dieses Versuchsprojekt auch für die Stadt unter Kontrolle zu behalten, werden zunächst nur Gutscheine im Gesamtwert von 20.000 Euro gefertigt und verkauft, so dass der Zuschussbedarf  bei vollständigem Verkauf 10.000 Euro beträgt. Die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten zuzüglich 2.000 Euro für Druck und Werbung werden in den städtischen Haushalt aufgenommen. Sollten die Gutscheine vor Ablauf des Versuchszeitraumes bereits vollständig verkauft sein, entscheidet der Finanz- und Hauptausschuss über die Ausgabe weiterer Gutscheine.